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Miethausverwaltung

Ihr Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um die fachkundige Verwaltung Ihrer Immobilie geht!

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  • Unser Ziel: Dauerhafte Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilie!

  • Unser Ziel: Dauerhafte Verbesserung des Mietzinses!

  • Unser Ziel: Dauerhafte Verbesserung der Betriebs- und Heizkosten!

  • Unser Ziel: Ihre Entlastung!

  • Immer auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben im Mietrecht!

  • Ihr steuerlicher Vorteil: Verwaltungsvergütung als Werbungskosten ist absetzbar!

Die Immobilienverwaltung ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen.
Die Immobilienverwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem/der Eigentümer/in und der Verwaltung. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind,
sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus. Die Verwaltung handelt entsprechend seines Leitbildes.

Unsere Grundleistungen

  • Berechnung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Kontrolle über die Zahlungen von Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Sonstige Kosten sowie Mietkaution
  • Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ggfs. Bearbeitung von Widersprüchen bei fehlerhafter Abrechnungen durch die Immobilienverwaltung
  • Abrechnung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren 
  • Rechnungskontrolle 
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister) 
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergaben, Rechnungskontrollen, Mängelrügen, Einhaltung der Gewährleistungsansprüche bis zur Freigrenze für den Immobilienverwalter unter Einbeziehung des Eigentümers
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben.
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Wahrnehmung von Ortsterminen

Unsere 'Besondere Leistungen'

  • Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
  • Bearbeitung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bei Widersprüchen bei fehlerhafter Abrechnungen durch Dritte
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergaben, Rechnungskontrollen, Mängelrügen, Einhaltung der Gewährleistungsansprüche über der Freigrenze für den Immobilienverwalter durch Freigabe des/der Eigentümers/in
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Schlüsselbestellungen
  • Auswahl des Mieters sowie deren Bonitätsprüfung
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich aus der Gesetzgebung möglich sind.
  • Verhandlung mit Behörden
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
Weitere Infos

Sonderkündigung (Verwaltung auf Probe)

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Verwaltervertrages mit Distler Immobilien ist eine Kündigung durch den Eigentümer/-in ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.

Verwaltervergütung

Unsere qualifizierten Serviceleistungen sind in der monatlichen Verwaltervergütung sowie in den 'Besonderen Leistungen' enthalten. Ihr steuerlicher Vorteil: Verwaltervergütung als Werbungskosten absetzen.

Vertragslaufzeit

Unsere gemeinsame Vertragslaufzeit beginnt bereits ab 12 Monate. Eine Gesamtvertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden.
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Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns ganz unverbindlich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie!