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WEG-Verwaltung

Ihr Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um die fachkundige Verwaltung Ihrer Immobilien geht!
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  • Unser Ziel: Dauerhafte Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilie!

  • Unser Ziel: Ihre Entlastung!

  • Immer auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben im WEG-Gesetz.

  • Ihre steuerlicher Vorteil: Verwaltervergütung als Werbungskosten absetzen!

  • Dauerhafte Verbesserung von Betriebs- und Heizkosten.

  • Mitwirkung von ordnungsgemäßer Erhaltung des gemeinschatlichen Eigentums.

  • Erstellung von fachmännischen jährlichen Gesamt- und Einzelabrechnungen.

  • Durchführung von fachmännischen Eigentümerversammlungen.

  • Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse aus den Eigentümerversammlungen.

  • Transparenz über alle Buchhaltungs- und Verwaltervorgänge.

Gemäß des WEG-Gesetzes - Grundleistungen

  • Aufstellung einer Hausordnung
  • Ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage
  • Festsetzung von Vorschüssen gemäß des Gesetzes
  • Einmal die jährliche Eigentümerversammlung inklusive Aufnahme der Versammlung in einem Protokoll
  • Erstellung der Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan sowie Vermögensbericht zur Abstimmung für die Eigentümerversammlung
  • Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind
  • Beschlusssammlung

Weitere Grundleistungen

  • Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen anzufordern
  • Gemeinschaftliche Gelder vom Vermögen des WEG-Verwalters gesondert zu halten
  • Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Die Dienste von Hilfskräften in erforderlichem Umfange zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch zu nehmen
  • Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hauswart, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial) zu beschaffen
  • Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung, Versorgungsverträge mit Energielieferanten, Versicherungen) abzuschließen
  • Die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen

Besondere Leistungen

  • Außerordentliche Eigentümerversammlung
  • Verwalterzustimmung gemäß Wohnungseigentümergesetz
  • Umlaufbeschluss
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Mahnung wegen Zahlungsverzugs
  • Abmahnungen wegen Störungen des Hausfriedens
  • Sonderumlagen
  • Bauliche Veränderungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger/Dienstleister/Handwerk
  • und vieles mehr
Weitere Infos

Sonderkündigung (Verwaltung auf Probe)

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss dieses Verwaltervertrages ist eine Kündigung durch den Eigentümer/-in ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.

Verwaltervergütung

Unsere qualifizierten Serviceleistungen sind in der monatlichen Verwaltervergütung sowie in den 'Besonderen Leistungen' enthalten. Ihr steuerlicher Vorteil: Verwaltervergütung als Werbungskosten absetzen.

Vertragslaufzeit

Unsere gemeinsame Vertragslaufzeit beginnt bereits ab 12 Monate. Eine Gesamtvertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden.
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Sie haben Fragen oder möchten unsere Serviceleistung WEG-Verwaltung in Anspruch nehmen?

Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns ganz unverbindlich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie!

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