WEG-Verwaltung
-
Dauerhafte Verbesserung von Betriebs- und Heizkosten.
-
Mitwirkung von ordnungsgemäßer Erhaltung des gemeinschatlichen Eigentums.
-
Erstellung von fachmännischen jährlichen Gesamt- und Einzelabrechnungen.
-
Durchführung von fachmännischen Eigentümerversammlungen.
-
Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse aus den Eigentümerversammlungen.
-
Transparenz über alle Buchhaltungs- und Verwaltervorgänge.
Gemäß des WEG-Gesetzes - Grundleistungen
- Aufstellung einer Hausordnung
- Ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage
- Festsetzung von Vorschüssen gemäß des Gesetzes
- Einmal die jährliche Eigentümerversammlung inklusive Aufnahme der Versammlung in einem Protokoll
- Erstellung der Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan sowie Vermögensbericht zur Abstimmung für die Eigentümerversammlung
- Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind
- Beschlusssammlung
Weitere Grundleistungen
- Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen anzufordern
- Gemeinschaftliche Gelder vom Vermögen des WEG-Verwalters gesondert zu halten
- Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Die Dienste von Hilfskräften in erforderlichem Umfange zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch zu nehmen
- Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hauswart, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial) zu beschaffen
- Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung, Versorgungsverträge mit Energielieferanten, Versicherungen) abzuschließen
- Die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen
Besondere Leistungen
- Außerordentliche Eigentümerversammlung
- Verwalterzustimmung gemäß Wohnungseigentümergesetz
- Umlaufbeschluss
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Mahnung wegen Zahlungsverzugs
- Abmahnungen wegen Störungen des Hausfriedens
- Sonderumlagen
- Bauliche Veränderungen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger/Dienstleister/Handwerk
- und vieles mehr